Samstag, 17. Dezember 2011

Gesetzeshüter


„Beauftragte für Frauen oder Behinderte an Hochschulen agieren vor dem gesetzlichen Hintergrund und werden daher als Interessenvertretung wahrgenommen, als LobbyistInnen, die den optimalen Ablauf der Bestenauslese stören.“ Das schreibt jemand auf den Seiten der Heinrich-Böll-Stiftung.[1]
Bei den Strafverfolgungsbehörden ist es, sagt man, grad andersrum. Da soll es welche geben, die nicht „vor dem gesetzlichen Hintergrund agieren“, sondern lieber gesetzwidrig die Großen laufen lassen, und eben darum werden sie als Interessenvertretung wahrgenommen.

1 Kommentar:

Phaeake hat gesagt…

Sehr erhellende und erstaunlich ehrliche Seite. Mein Lieblingssatz:

"Diskutiert werden derzeit Absenkungen des numerus clausus in den relevanten Fächern, so dass auch Studierende ohne die beste Anpassung an das Schulsystem aufgenommen werden können."