Freitag, 28. Januar 2011

Senatorische Verkehre

Die Drucksache 16/1357 der „Bremischen Bürgerschaft – Landtag“ enthält eine „Mitteilung des Senats vom 27. März 2007“, und darin stehen die folgenden Sätze: „Es sind auch ergänzende zusätzliche Normen wie die Sicherung der nationalen Verkehre oder generelle Regelungen von Mindeststandards in Europa bereits ange­kündigt worden. ... Die Vorlage wurde mit den senatorischen Dienststellen für Inne­res und Sport, für Bau, Umwelt und Verkehr, für Finanzen, mit der Senatskanzlei, dem Datenschutzbeauftragten des Landes sowie dem Magistrat Bremerhaven abge­stimmt.“
Nicht nur der nationale Verkehr soll also gesichert werden, sondern die nationalen Verkehre. Der Senat hat sich offenbar gedacht: Der nationale Verkehr ist nur ein Verkehr, ein einziger, darum der Singular. Sollte aber noch ein Verkehr und noch ei­ner daherkommen, dann steht man dumm da, wenn man keine ergänzenden und zugleich zusätzlichen Normen hat. Gut wären auch Standards, besser noch Rege­lungen von Standards. Darum freut sich der Senat, daß dies sowie die Sicherung nicht etwa des Verkehrs, sondern gleich der Verkehre in Europa angekündigt worden ist.
So weit, so gut, auch wenn sich leichter Mißmut regt über die Ungenauigkeit: „in Eu­ropa“ – das kann in Moskau sein oder in Kiew, am Nordkap oder in Belgrad; etwas präziser hätte man es schon gerne.
Etwas mehr ärgert man sich über den Mangel an Konsequenz. Denn mit der Übertragung jener Einsicht auf den eigenen Zuständigkeitsbereich hapert es. Man erwartet die Umbenennung der zuständigen Dienststelle für Verkehr in Dienststelle für Verkehre. Die Stelle für Finanzen hat den Plural ja schon, da braucht man nichts zu unternehmen. Zu prüfen wäre aber, ob man die Dienststellen für Sport, Bau und Umwelt nicht in Dienststellen für Sporte, Baue (oder Bauten?) und Umwelten um­taufen sollte. Schwierig wird es bei der Dienststelle für Inneres. Innereien vielleicht? Und außerdem wäre es konsequent, die Senatskanzlei von nun an senatorische Kanzlei zu nennen.

Die Drucksache 14 / 1753 des Landtags von Baden-Württemberg enthält „Be­schlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Ein­gaben“.
Eingaben gab es eine Menge, die Beschlußempfehlung lautete, soweit ich beim flüchtigen Durchsehen feststellen konnte, immer:Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ 
Ich weiß zwar nicht, wie einer Petition abzuhelfen ist, während ich mir das bei dem Mißstand, der in der Petition genannt wird, schon vorstellen kann, und ich erkläre es mir so, daß man die Petition als solche für den Mißstand hält. Aber immerhin scheint man anders als in Bremen in Stuttgart sehr konsequent zu sein, dachte ich. Jedenfalls werden die Querulanten ohne Ausnahme zurückgewie­sen. Aber dann mußte ich lesen: „Aus dem vom Petenten erwähnten Antrag vom 31. Juli 2006 lässt sich nicht feststellen, welche Bedarfe konkret geltend gemacht wer­den.“ Und dann: „Die Waldumwandlungsgenehmigungen für die verbleibenden Waldflächen werden erst erteilt, wenn tatsächlich Bedarf besteht.“ Ja gibt es denn nur einen Bedarf, der im Hinblick auf verbleibende Waldflächen besteht? Der eine hat Bedarf an Bauland, vielleicht sogar an Bauländern oder Baulanden, der andere an Flächen für Verkehre – das sind doch Bedarfe, das ist nicht nur ein einziger Be­darf! 


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