Der Finanzminister von Baden-Württemberg antwortete auf eine Anfrage im Landtag:
„Ausgehend von den bestehenden Leistungsmerkmalen in der Verwaltungsvorschrift ‚Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen’ vom 13. Januar 1995 (Kultus und Unterricht S. 32) bestand Einigkeit darüber, den Katalog im Blick auf für die innere Schulentwicklung bedeutsame Leistungskriterien zu erweitern. Diese sind: Eigene Fortbildung und kollegiale Impulse zum Aufbau von Lernkompetenz, effektive Arbeit als Lernmethoden-Trainer, Anwendung von Lernstandsdiagnosen, sach- und schülergerechte Anwendung neuer Lehrformen, Beherrschung neuer (insbesondere auch elektronischer) Lehr- und Lernmittel, Öffnung für außerschulische Lernorte und Personen, Teamarbeit im Kollegium, Arbeit im Klassen-Lehrerteam, Beherrschung der Kommunikationsmethoden, Mitwirkung bei der Erarbeitung von Konsensregelungen und Einhaltung derselben, Kenntnis von Formen, Ursachen und Bewältigung von Lern- und Schulschwierigkeiten, Zusammenarbeit mit anderen Schularten und vorschulischen Einrichtungen, Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, psychologischen Beratungsstellen usw., Lehr- und Lernplanung im Team, Beratungskompetenz für Eltern, Beherrschung von Strategien für sachgerechtes Konfliktmanagement, Teilhabe an der Ausgestaltung der Schule als lernender Organisation, professionelle Grundhaltung.“[1]
Ogottogott, was denn noch alles? Friedrich Wilhelm I., der Soldatenkönig, wird sehr gelobt für seine Förderung der Volksbildung. Er stellte ausgemusterte Unteroffiziere in großer Zahl als Lehrer ein. Sie mußten die Bibel buchstabieren können, dazu das kleine Einmaleins und in der Lage sein, beides den Schülern einzubleuen. Ein bißchen mehr könnte es schon sein, aber wenn nur diese beiden zur Wahl stünden: ob man da nicht die alten Preußen den heutigen Schwaben vorziehen sollte?
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