„Auf taz-Nachfrage teilt das Unternehmen mit, daß sich ‚derartige Fälle im Einzelfall trotz aller Sorgfalt nicht immer zu 100 Prozent ausschließen lassen’“ (taz, 28./29. August 2010).
Das Unternehmen ist die Schuldeneintreibfirma Schufa. Die schließt derartige Fälle also nicht nur überhaupt nicht aus, sondern sogar im Einzelfall. Und sie kann solche Fälle nicht nur nicht ausschließen, sondern sogar nicht immer ausschließen, und nicht nur nicht immer, d. h. nicht zu 100 Prozent, sondern sogar nicht immer zu 100 Prozent. Dieser Firma darf man höchstes Vertrauen entgegenbringen. Da gibt’s nichts, was nicht doppelt und dreifach genäht wird.
Die Schufa möchte aber, daß man’s anders liest: Derartige Fälle werden bei der Firma, die ja alle nur erdenkliche Sorgfalt walten läßt, ausgeschlossen. Punkt. Allerdings nicht immer, sondern im Einzelfall manchmal doch nicht. Oder richtiger: durchaus immer, also auch im Einzelfall, aber im Einzelfall nicht immer zu 100 Prozent. Das wird schon seine Ordnung haben, den Satz haben ja sicher Juristen geschrieben.
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