„Die Einschreibung muss durch eine persönliche Anwesenheit beim ersten Veranstaltungstermin bestätigt werden. Der Studierendenausweis bzw. Beschäftigtenausweis ist erforderlich.“ Das verlangt die Universität Tübingen.[1]
Hätte man sich „eine“ nicht sparen können? Und „persönliche“ auch? Ich glaube nicht, daß eine nennenswerte Anzahl von Studenten auf den Gedanken gekommen wäre, gedankliche oder rein leibliche, also nicht persönliche Anwesenheit sei ausreichend, wenn da nur „Anwesenheit“ gestanden hätte.
Das also ärgerte mich. In süße Tagträume wiegt mich dagegen die Vorstellung, die Universität Tübingen habe trotz beachtlicher Leistungen, ja ungeachtet der über Jahrhunderte anhaltenden Top-Exzellenz den Status einer Eliteuniversität deshalb nicht erhalten, weil sie den Studentenausweis durch den Studierendenausweis ersetzt hat.[2]
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