Mittwoch, 11. Januar 2012

Handlungsbedarf

„Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass ein Schulversuch aufgrund einer mündlichen Anordnung durchgeführt werden kann, wenn Schulleiter dazu einen Handlungsbedarf anmelden?“ So lautet eine Anfrage der Abgeordneten Claudia Willger-Lambert (B90/Grüne) im Landtag des Saarlandes.[1]
In der guten alten Zeit, als Minderwertigkeitsgefühle unter Politikern noch nicht ganz so verbreitet waren, hätte man wohl etwas weniger gedrechselt formuliert: wenn Schulleiter sagen, er sei nötig.

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