Vor einigen Jahren hatten wir schon einen ähnlichen Fall. Damals ging es um
die Kampftauglichkeit deutscher Soldaten in Afghanistan[1],
jetzt geht es darum, was die Abschiebebehörden anrichten:
„Ehsan Jafary hatte nach seiner Abschiebung Anspruch auf Unterkunft und
Betreuung. In der Praxis werden Jugendliche wie er allein gelassen.“[2]
Es kommt schon vor, daß Jugendliche, wenn sie alleingelassen werden,
gelassen werden, aber es kann auch anders kommen, manchmal drehen sie dann erst
richtig auf.
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