Mittwoch, 4. April 2012

Gutachten


„Der FDP Abgeordnete Meierhofer, der Mitglied des Ausschusses für Umweltschutz ist, empfahl, von einem unabhängigen Gutachter klären zu lassen, ob und welcher Zusammenhang zwischen den Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz und der Überflutung der Anliegerkeller bestehe. Der Kreisvorsitzende der FDP, Dr. Volker Stoltz, und der FDP Gemeinderat, Karl Deisler, sagten zu, in Zusammenarbeit mit den Anliegern auf die bayerische Staatsregierung einzuwirken, ein solches Gutachten zu beauftragen.“ Das schreibt der Kreisverband Miesbach der FDP.[1]
Die Führungen von CDU und FDP haben ja beschlossen, der deutschen Sprache Verfassungsschutz zu gewähren. Zumindest wollen sie versuchen, auf die Gesetzgebung entsprechend einzuwirken. Das ist lobenswert, aber man fragt sich, ob sie damit bei ihren Kreisverbänden nicht auf Widerstand stoßen werden. Mir sind in den paar Zeilen vier Fehler aufgefallen; vielleicht gelingt es Ihnen, verehrte Leserinnen und Leser, noch mehr zu finden. Hinweisen möchte ich nur auf einen. Man kann zwar, wie der Abgeordnete Meierhofer zu Recht feststellt, etwas von einem Gutachter klären lassen, diesen also mit einem Gutachten beauftragen. Aber ein Gutachten beauftragen kann weder die bayerische Staatsregierung noch sonst jemand, selbst dann nicht, wenn Herr Deisler und Herr Dr. Stolz noch so viel Druck machen. Wie soll ein Gutachten, das weder Augen noch Ohren noch irgendwelche anderen Sinne hat, überhaupt merken, daß es einen Auftrag bekommen hat? 

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