Ein Satz ist das nicht, zwischen „ein“ und „getreten“ fällt die Wortsequenz in
zwei Teile auseinander, die zusammen keinerlei Sinn ergeben. Na ja, denkt man,
kein Wunder, das haben ja Sprachwissenschaftler – ihr Thema ist der U., der Umlaut
– geschrieben. Ganz unten aber wird man wohl noch Deutsch können. Doch auch da wird man enttäuscht: „Ja und als ich den mit den beiden Krallen fertig gemacht hab, äh
dann hab ich dann noch ein getreten. BÄM!“ (Kommentar zu einem Youtube-Film
über den Kung-Fu-Schauspieler – oder ist es eine Rolle? – Bruce Lee.)[2] Hat der Kommentator wirklich, wie man hoffte,
sagen wollen, er habe ein’ getreten? Oder wollte er uns mitteilen, er habe –
BÄM! – auf einen eingetreten? Man muß wohl mit letzterem rechnen.
2 Kommentare:
Pech bei der weisen Urteilsfindung des Sprachnörglers.
Jemand, der nachlesen (nicht: nach lesen) kann, findet die Angaben zu "Meyers Lexikon", aus dem der furchtbare Rechschreibfehler (mit Getrenntschreibung "ein" und "treten") zitiert wurde:
Meyers = Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Leipzig und Wien 1905-1909.
Da freut sich aber einer! Nachdem er ein Jahr lang jedem Wort von mir hinterhergegoogelt hat, endlich ein Treffer!
Aber er bleibt in seiner Kritik milde. Es sei bloß ein Rechtschreibfehler, meint er. Es ist aber sicher nur ein Tipp- oder Setzfehler. Daß damals jemand aus Unkenntnis "ein getreten" geschrieben hat, was ja zu einem ordentlichen Rechtschreibfehler gehört, darf man getrost ausschließen. Heute jedoch, im Zeitalter des Deppenleerzeichens, freut man sich schon, wenn einer weiß, daß nachlesen etwas anderes bedeutet als nach lesen (falls das überhaupt etwas bedeutet).
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