„Wir
werden prüfen, inwieweit das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht reformiert
werden kann, insbesondere mit dem Ziel, der missbräuchlichen Inanspruchnahme
entgegen zu wirken.“ Das steht im „Koalitionsvertrag 'Wachstum. Bildung.
Zusammenhalt.' zwischen CDU, CSU und FDP“ vom 26.10.2009.
Man kann, ja man soll sich vornehmen, allen
Widrigkeiten des Schicksals, darunter auch mißbräuchlicher Inanspruchnahme, zum
Trotz – oder allen Widrigkeiten entgegen – zu
wirken: ein Werk zu schaffen, das Bestand hat, die Welt besser zu verlassen,
als man sie vorgefunden hat, oder wenigstens ihre Verschlechterung aufzuhalten. Für Konservative war das immer eine Selbstverständlichkeit.
Dadurch unterschieden sie sich von den liberalen Hallodris, die vom Leben
nichts wollen als möglichst viel Spaß. Die Unionsparteien scheinen sich also
gegen die – für die Jüngeren
unter Ihnen: gegenüber der – FDP durchgesetzt zu haben.
Doch ganz sicher ist das nicht. Es könnte auch
sein, daß die Koalitionspartner allesamt meinten, die historische Aufgabe
bestünde darin, der mißbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken. Das
wollten sie zum Ausdruck bringen, wußten aber nicht, wie man das macht, und
dann ist „entgegen zu wirken“
herausgekommen.
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