Montag, 14. Mai 2012

Konservative besiegen Liberale


„Wir werden prüfen, inwieweit das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht reformiert werden kann, insbesondere mit dem Ziel, der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegen zu wirken.“ Das steht im „Koalitionsvertrag 'Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.' zwischen CDU, CSU und FDP“ vom 26.10.2009.
Man kann, ja man soll sich vornehmen, allen Widrigkeiten des Schicksals, darunter auch mißbräuchlicher Inanspruchnahme, zum Trotz – oder allen Widrigkeiten entgegen – zu wirken: ein Werk zu schaffen, das Bestand hat, die Welt besser zu verlassen, als man sie vorgefunden hat, oder wenigstens ihre Verschlechterung aufzuhalten. Für Konservative war das immer eine Selbstverständlichkeit. Dadurch unterschieden sie sich von den liberalen Hallodris, die vom Leben nichts wollen als möglichst viel Spaß. Die Unionsparteien scheinen sich also gegen die – für die Jüngeren unter Ihnen: gegenüber der – FDP durchgesetzt zu haben.
Doch ganz sicher ist das nicht. Es könnte auch sein, daß die Koalitionspartner allesamt meinten, die historische Aufgabe bestünde darin, der mißbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken. Das wollten sie zum Ausdruck bringen, wußten aber nicht, wie man das macht, und dann ist „entgegen zu wirken“ herausgekommen.

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