Donnerstag, 22. November 2012

Kollateralschäden der Rechtschreibreform


Die Rechtschreibreform habe durchaus einige Verbesserungen gebracht, heißt es. Das glaube ich gern. Vielleicht ist ein Text, der sich streng an sie hält, alles in allem einem der alten Rechtschreibung folgenden vorzuziehen. Gewaltig aber sind die Kollateralschäden. In einem Klima rasch voranschreitender Debilität haben falsche Übersetzungen aus dem Englischen den Sinn dafür schwinden lassen, daß Wörter dann, wenn man sie getrennt schreibt, etwas anderes bedeuten können als dann, wenn man sie zusammenschreibt. Nun ging das Gerücht um, die Rechtschreibreform habe die Regeln des Getrennt- und Zusammenschreibens hier und da geändert. Das reichte, um alle Dämme brechen zu lassen.
„Jedoch sollte man aufpassen, ihn nicht zu fest zu drehen, weil es dann mit dem Rauchgenuss nicht mehr sehr weit her ist, weil die Kippe dann überhaupt nicht mehr zieht.“[1] Fest zu drehen: Das dürfte richtig sein, denn der Raucher will uns vermutlich sagen, man solle nicht zu feste, zu kräftig drehen, nicht etwa, man solle den Tabak zudrehen und wohl auch nicht, man solle den Tabak nicht so drehen, daß er dann zum Rauchen zu fest ist, obwohl das vielleicht im Hintergrund der Anweisung steht, nicht zu fest zu drehen.
Das hingegen ist falsch: „Zum Entlüften der Creme den orangefarbenen Deckel auf jeden Fall fest zu drehen und den Drehspindelfuß drehen, bis ein leichter Widerstand zu fühlen ist“.[2] Gemeint ist: fest zudrehen.
Auch das ist falsch: „Das Problem dabei: um die Schraube fest zu drehen muss man oben und unten mit einem Schlüssel festhalten“[3] Gemeint ist: festzudrehen.

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