Sonntag, 8. Mai 2011

Beförderungstheorie




„’Man hat die Täterkarrieren nicht unbedingt befördert. Man hat sie aber auch nicht besonders verhindert’, sagt Raue“. Raue ist die „Sonderermittlerin zum Mißbrauch an Jesuitenschulen“. Sie „sieht einen besonders großen Nachholbedarf bei der sexuellen Reife der Pater.“ (taz vom 28. Mai 2010, S. 7)

Man hat also Täter zwar befördert, aber nicht unbedingt, sondern nur bedingt. Was mögen wohl die Bedingungen gewesen sein? Ich vermute, Bedingung der Beförderung war, daß alles schön unter der Decke bleibt. Wohin hat man sie befördert? Von Westfalen nach Bayern? Das ist in der Tat geschehen. Vielleicht ist aber gar nicht „befördern nach“ gemeint, sondern „befördern zum“. In diesem Falle läge beispielsweise nahe: vom Frater zum Pater. Allerdings hätte man dann nicht die Karriere befördert. Diese hätte man vielmehr gefördert, befördert hätte man den Frater. Statt „besonders verhindert“ sollte es sicher „besonders behindert“ heißen. Eine Ermittlerin zum Mißbrauch gibt es so wenig wie es einen Ermittler zum Mord gibt oder einen Forscher zur Abstammung des Menschen. Auch einen Bedarf bei der sexuellen Reife der Pater gibt es nicht; der ADAC beklagt ja auch nicht einen Bedarf bei den Straßen, wenn er meint, daß es davon zu wenige gebe. Allenfalls könnte es einen Bedarf nach oder an irgendwas bei den Patres geben.
Findet jemand noch mehr? Wer derart loslegt, kann doch nicht bereits bei so wenigen Fehlern aufhören.

Keine Kommentare: