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Donnerstag, 15. September 2011

Sicherstellen und sicher stellen


„Wie ist sichergestellt, dass Anwaltskanzleien über die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen für Insolvenzberatung, vor allem über geforderte Spezialisierung verfügen?“ Das will einer im bayerischen Landtag von der Landesregierung wissen.[1]
Deutsch kommt mir das nicht vor. Von Kleinigkeiten abgesehen, z. B. „über geforderte Spezialisierung“: Die Polizei kann Dinge, mit denen man etwas Schlimmes anrichten könnte, z. B. Waffen, sicherstellen. Aber sie kann damit nicht sicherstellen, daß damit nichts Schlimmes angerichtet wird, sie kann es nur gewährleisten; das gilt für jedes Geschehen, im Unterschied zu Dingen; die kann man sicherstellen.
Wenn allerdings die „Südwestpresse“ titelt: „Harley-Davidson sicher gestellt“[2], so können wir sicher sein, daß uns diese Zeitung etwas ganz anderes mitteilen wollte, nämlich: Das Motorrad wurde sichergestellt. Was sie uns tatsächlich mitteilt, ist nicht so recht klar. Möglich wäre: Die Harley-Davidson wurde sicher gestellt, d. h. es kam bei dieser Aktion, der Aktion des Stellens, niemand zu Schaden, und das ist ja nicht ganz selbstverständlich bei diesem schweren Fahrzeug. Oder: Die Harley-Davidson wurde sicher gestellt, d. h. so, daß sie nicht umfallen kann oder sonst etwas Unerwünschtes mit ihr geschehen kann. Oder aber: Die Harley-Davidson wurde sicher gestellt, d. h. sicher auf-, hin oder weggestellt, nicht etwa sicher gelegt. Oder auch: Die Harley-Davidson wurde sicher, d. h. wahrscheinlich, wohl, gewiß gestellt, nicht gelegt. Es mag noch mehr Möglichkeiten geben; sicher ist allerdings: Sicher gestellt bedeutet etwas ganz anderes als sichergestellt.
Zustandegekommen ist das wohl so: Die Journalisten von der „Südwestpresse“ haben kein Gespür für diese Unterschiede. Und so hat einer im Wörterbuch nachgesehen und gefunden, daß seit der Rechtschreibreform nicht nur sicherstellen, sondern auch sicher stellen möglich ist. Da hat er sich so gefreut, daß er nun schreiben darf, wie er mag, daß er gar nicht mehr weitergelesen hat. Dann hätte er nämlich gefunden, daß man sich über die bisherigen Regeln des Zusammenschreibens nur dann hinwegsetzen darf, wenn damit der Sinn nicht verändert wird, und damit auch: wenn dann nicht etwas dasteht, was gar nicht dastehen sollte.