Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung ein paar der an der Börse üblichen Gaunereien verboten.[1] In der Opposition, die das selber gerne gemacht hätte, überlegte man, was sich dagegen einwenden ließe. Ein SPD-Abgeordneter hatte es dann: Das Verbot genüge nicht, denn die meisten der besagten Gaunereien fänden an „außerbörslichen Orten“ statt.
Oh finstre Nacht, wenn wirst Du doch vergehen? / Wenn bricht mein Lebenslicht herfür? (G. F. Breithaupt, 1709).