„Das
Schleswig-Holsteinische Artenhilfsprogramm unterstützt den Erhalt und die
Wiederherstellung von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie
Arten der Vogelschutz-Richtlinie und deren Habitate“.[1]
Keine Angst, ich komme
nicht schon wieder mit dem Unterschied zwischen Erhalt und Erhaltung. Vielmehr
möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein biotechnologisches Problem lenken: Wie
mag das wohl zugehen, wenn man in Schleswig-Holstein Arten, und zwar solche der
Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie Arten der Vogelschutz-Richtlinie,
wiederherstellt? Ist es doch bereits bei einem einzigen Exemplar einer solchen
Art schwer, sich das vorzustellen!
[1] Bericht der Landesregierung. Schutzmaßnahmen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten.
Drucksache 17/26
(http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0100/drucksache-17-0165.pdf)
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